Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der AGB

Gegenständlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in ihrer jeweiligen Fassung gelten für alle Dienstleistungen betreffendÜBERSETZUNG- UND SIMULTANDOLMETSCHTÄTIGKEITEN die seitens der AUFTRAGNEHMERINfür ihre Kunden (AUFTRAGGEBER) erbracht werden. Sie gelten auch für zukünftigeAufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Andere Inhalte – wie beispielsweise von Angeboten,Aussendungen und Homepages. werden – so nicht ausdrücklich schriftlichvereinbart – nicht Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer schließt Verträgebzw. nimmt Aufträge nur unter Anwendung dieser AGB ab/an. Die Verpflichtungender Auftragnehmerin richten sich ausschließlich nach der von dieser im Zuge desVertragsabschlusses ausgefertigten Auftragsbestätigung, die einenintegrierenden Bestandteil zu diesen AGB bilden. Der Kunde (Auftraggeber)akzeptiert mit Vertragsabschluß diese AGB.

Stehen diesen AGB Bestimmungen aus AllgemeinenGeschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggebers) entgegen, so erfolgt dennoch,wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart, der Vertragsabschluß ausschließlichgemäß diesen AGB der Auftragnehmerin. Änderungen dieser AGB können dem Kunden(Auftraggeber) – im Falle fortgesetzter oder ständiger Geschäftsbeziehungen –schriftlich oder per e-Mail bekannt gemacht. Widerspricht der Kunde(Auftraggeber) diesen nicht nachweislich binnen vier Wochen schriftlich oderper e-Mail, gelten sie als akzeptiert.

Die ventigo wird Kunden (Auftraggeber), dieVerbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sind, auf dieseBestimmung gleichzeitig mit Bekanntgabe der Änderungen der AGB  hinweisen.


II. Bekanntgabe von Adressänderungen bzw weiteren Kontaktmöglichkeiten

Der Kunde (Auftraggeber) hat die Auftragnehmerinunverzüglich über jede Änderung seiner aktuellen Zustelladresse, ungeachtet obes sich hiebei um die ursprünglich genannte Geschäfts- oder Privatadressehandelte, zu informieren und des weiteren über die jeweils letztgültigeE-Mailadresse sowie (Mobil-) Telefon bzw Faxnummern zu verständigen.Mitteilungen an den Kunden (Auftraggeber), die an eine derart derAuftragnehmerin zuletzt bekannt gegebenen Zustell- und Kontaktadressenübersandt wurden, gelten als zugegangen.


III. Preise und Zahlungsmodalitäten

Preise: Grundsätzlich werden die durch dieAuftragnehmerin in der ausgefertigten, schriftlichen Auftragsbestätigungfestgelegten Preise  bzw Entgelte in Verrechnung gebracht. Alle Preise/Entgelte verstehen sich exklusive gesetzlicher MwSt. Soweit die Erstellungeiner schriftlichen Übersetzung auftragsgegenständlich ist, verbleibensämtliche Rechte am Übersetzungstext – bis zur vollständigen Bezahlung desEntgeltes bzw etwaig damit zusammenhängender Nebenspesen – im ausschließlichenEigentum und in der alleinigen Verfügungsberichtigung der Auftragnehmerin.

Die Verwendung , Vervielfältigung oder sonstigeWeitergabe von schriftlichen Übersetzungstexten, insbesondere auch derenEinsatz auf Internethomepages des Kunden (Auftraggebers) darf erst nachvollständiger Bezahlung des gesamten Entgeltes erfolgen.

Sollte keine Preis-/ Entgeltsvereinbarung getroffenworden sein, erklärt der Kunde (Auftraggeber) für die erbrachten Leistungenjenen Betrag als angemessen, der sich aus den zum Zeitpunkt der Abrechnungaktuellen Preislisten und Entgeltsordnungen der Auftragnehmerin errechnet.

Zahlungsbedingungen: So  nicht andersvereinbart, sind die Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen prompt nachRechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Mit Auftragserteilung ist die Auftragnehmerinberechtigt eine Anzahlung in Höhe von 40 % des gesamten Auftragswertes imVoraus in Rechnung zu stellen, wobei mit der Umsetzung derÜbersetzungstätigkeiten erst nach Eingang dieser Anzahlung begonnen wird.

Im Falle von schriftlichen Übersetzungsleistungenist mit Übermittlung des Übersetzungstextes an den Kunden (Auftraggeber) eineweiterer Teilbetrag von 50 % des gesamten Auftragswertes zur Zahlung fällig,die restlichen 10 % des gesamten Auftragswertes sind folglich längstens binnen4 Wochen durch den Kunden (Auftraggeber)  zu bezahlen.

Im Falle von Simultandolmetschtätigkeiten steht es der Auftragnehmerin frei, denvollständigen Erlag des vereinbarten oder voraussichtlich entstehendenEntgeltes unmittelbar vor Beginn der Dienstleistung zu verlangen.

Zudem hat der Kunde (Auftraggeber) – falls nichtkonkret eine schriftlich andere Vereinbarung getroffen wurde- auch fürsämtliche mit der Durchführung der Dienstleistungen der Auftragnehmerinentstehenden  Barauslagen (wie z.B. Anreise- und Aufenthaltskosten,Schreib- Porto und Versendungskosten usw.) zur Gänze aufzukommen.Alle Angaben und sonstige Informationen des Kunden(Auftraggebers) werden grundsätzlich vertraulich behandelt und – so dies dieErbringung der Dienstleistungen erforderlich macht – nur an solche Personenweitergegeben, die sich Ihrerseits wiederum zur Verschwiegenheit verpflichten.

Sollte der Kunde (Auftraggeber) aber die ihmobliegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder termingerechterfüllen, können sämtliche Informationen im Rahmen der Durchsetzung vonAnsprüche seitens der Auftragnehmerin uneingeschränkt verwendet werden.

Weiters ist im Falle einer derartigenVertragsverletzungen, einer unzulässigen Vertragsbeendigung oder einesunberechtigten Rücktrittes vom Vertrag, die Auftragnehmerin zur Einstellungjeglicher weiterer Tätigkeiten berechtigt und besteht keine Verpflichtungetwaig bereits ausgearbeitete Übersetzungstexte an den Kunden (Auftraggeber)auszuhändigen oder bereits erhaltene Anzahlungen zurückzuerstatten.

Vertraglich vorgesehene Kündigungsrechte oderberechtigte Rücktrittsrechte des Kunden (Auftraggebers) sowie derAuftragnehmerin bleiben davon unberührt.

Zahlungsverzug: BeiZahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche darausentstehenden Spesen (wie z.B. Bankspesen bei nicht durchführbarem Bankeinzug, Nachnahmekosten beiAnnahmeverweigerung) und Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung,insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowiezusätzlich 14,00 % p.a. Verzugszinsen zu verrechnen. Für direkt durch dieAuftragnehmerin erfolgende erste und zweite Mahnungen werden dem Kunden(Auftraggeber) EUR 20.00 und EUR 40,00 in Verrechnung gebracht.

Weiters ist die Auftragnehmerin im Falle desZahlungsverzug nach Mahnung und Nachfristsetzung berechtigt, laufendeLeistungen aus bestehenden Verträgen zur Gänze auszusetzen, ohne dass dadurchaber der Kunde (Auftraggeber) von seinen laufenden Zahlungsverpflichtung enthobenwird und zwar weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraumder Aussetzung zusätzlich auflaufenden Beträge.


IV. Rechte und Pflichten der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich die ihrüberantworteten Übersetzungstätigkeiten unter Beachtung der dieser obliegendenSorgfalt zu erfüllen, wobei im Falle von verschiedenen Möglichkeiten desSinngehaltes eines Wortes oder eines Satzgefüges, der  – nach Dafürhaltender Auftragnehmerin zu beurteilende  – Gesamtzusammenhang der Übersetzungmaßgeblich sein soll.

Im Zweifelsfall steht es der Auftragnehmerin zu denKunden (Auftraggeber) auf die verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten oder überdas Fehlen eines in Fremdsprache korrespondieren Begriffes hinzuweisen oderetwaig offensichtliche Widersprüche – so diese von der Auftragnehmerin alleineaus dem Sinnzusammenhang erkannt werden können – aufzuzeigen.

Keine Haftung oder Gewährleistung wird seitens derAuftragnehmerin für eine zutreffende Übersetzungen von fachspezifischen,insbesondere technischen oder  allgemein ungebräuchlicher Begriffeübernommen. Ausgeschlossen werden weiters Rückgriffsansprüche durch Forderungendritter Personen, die aus etwaig unzutreffenden  Übersetzungen gegenüberdem Kunden (Auftraggeber) geltend gemacht werden.


V. Haftung des Kunden (Auftraggebers)

Der Kunde (Auftraggeber) verpflichtet sich dieAuftragnehmerin vollständig schad- und klaglos zu halten, falls diese wegen dervom Auftraggeber in Verkehr gebrachten Übersetzungstexten zivil- oderstrafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich belangt werden sollte,insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oderKreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach demMediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb,dem Pornographiegesetz, dem Telekommunikationsgesetz oder wegenzivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und /oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).
Sollte die Auftragnehmerin in vorstehender Weise dennoch inAnspruch genommen werden, so steht dieser das Recht zu, nach eigenem Ermessenprozessual oder außerprozessual zu reagieren, zu bestreiten oder anzuerkennen,sich zu vergleichen oder Ansprüche abzulösen, ohne dass der Kunde(Auftraggeber) daraus rechtliche Ansprüche oder Einwendungen ableiten könnte.


VI. Allgemeiner Gewährleistung – Haftung –Haftungsausschluss

Gewährleistung: Für rechtzeitig geltend gemachteMängel kann der Kunde (Auftraggeber) Verbesserung verlangen, es sei denn, dassdie Verbesserung ist unmöglich oder für die Auftragnehmerin mit einemunverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. In diesem Fall kann der Kunde(Auftraggeber) eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung desVertrags fordern (letzteres nur sofern es sich nicht bloß um einengeringfügigen Mangel handelt). Dasselbe gilt, wenn die Auftagnehmerin dieVerbesserung oder einen Austausch nicht oder nicht in angemessener Frist vornimmt,oder diese für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbundenwären, oder wenn diese für den Auftraggeber aus triftigen, ausschließlich durchdie Auftragnehmerin zu vertretenden Gründen unzumutbar sind. Werden von derAuftragnehmerin bestimmte Eigenschaften der Übersetzungen zugesagt, haftetdiese für ihre  Zusage, gegenüber Unternehmern jedoch nur, wenn dieseZusage schriftlich erfolgt. Bei Erbringung von Dienstleistungen wird – so keinegesonderte Vereinbarung getroffen wurde – die Auftragnehmerin denSorgfaltmaßstab Ihres Verkehrskreises beachten. Sollte der Kunde (Auftraggeber)einen Mangel feststellen, hat die Auftragnehmerin unverzüglich davon zuverständigen.  Kunden (Auftraggeber) die Unternehmer sind, trifft –abweichend von § 377 UGB – die sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht.

Die Auftragnehmerin erbringt die angebotenenDienstleistungen unter dem Gesichtspunkt der Sorgfalt, Zuverlässigkeit undzeitlichen Möglichkeiten, übernimmt im übrigen aber keine Gewähr für eine vollständigeFehlerfreiheit von Übersetzungen, zumal dies nach dem Stand derSprachwissenschaft und der fortlaufenden Weiterentwicklung und Veränderunglebender Sprachen nicht gewährleistet werden kann.

Haftung: Die Bestimmungen hinsichtlichGewährleistung gelten sinngemäß auch für Schadenersatzansprüche wegen Mängel.Die Auftragnehmerin haftet nicht für Inhalt, Sinn- und Verständlichkeit von zurÜbersetzung seitens des Kunden (Auftraggeber) übermittelter Texte oder Daten.

Haftungsausschluss: Die Schadenersatzpflicht der Auftragnehmerin wird für Fälleeinfacher Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin haftet demzufolge nur für von dieser und derenErfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. EineHaftung für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist stets zurGänze ausgeschlossen. Der Ersatz von Sachschäden ist ausgeschlossen, wenn ihnein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmenverwendet hat. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Inhalt übermittelterDaten und setzt dem allgemeinen Sicherheitsstand entsprechende, erprobte undmarktübliche Maßnahmen, um etwaig bei dieser gespeicherte Daten zu schützen.Die Auftragnehmerin  ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn esDritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, an diese Daten heranzukommenund diese für eigene Zwecke verwenden. Berechtige Schäden können durch Kunden(Auftraggeber) die Unternehmer sind längstens innerhalb einer Frist von 30 Tagenschriftlich geltend gemacht werden, ansonsten eine spätere Anspruchstellungausgeschlossen ist.


VII. Vertragsauflösung

Ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses:Etwaige Kündigungsfristen sowie Beendigungsmodalitäten können in den jeweiligkonkreten Aufträgen schriftlich vorsehen werden.

Vertragsauflösung aus wichtigem Grund:

Unberührt bleibt das Recht der Auftragnehmerineinen Dienstleistungsvertrag  aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkungaufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn:

o  der Kunde (Auftraggeber) mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung undSetzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzugist;o   derKunde (Auftraggeber) gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des geschlossenenVertrages, dieser AGB oder etwaiger Zusatzvereinbarungen verstößt;

o   über das Vermögen des Kunden (Auftraggebers) ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckendenVermögens abgewiesen wird;

o   der Kunde(Auftraggeber) bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umständeverschwiegen hat, deren Kenntnis die Auftragnehmerin vom Abschluss desVertrages abgehalten hätte;

o   die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistungaus Gründen, die der Kunde (Auftraggeber) zu vertreten hat, unmöglich odertrotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

o   Bedenkenhinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden (Auftraggebers) entstanden sind unddieser trotz Aufforderung der Auftragnehmerin weder Vorauszahlung leistet nochvor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheiterbringt;

o   derKunde (Auftraggeber) im Zusammenhalt mit der Beauftragung gegen geltende Gesetze, insbesondere gegen das Urheberrechtsgesetz, verstößt.

Im Falle einer nicht durch die Auftragnehmerinverschuldeten, in der Sphäre des Kunden (Auftraggebers) begründeten vorzeitigenAuflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht der Auftragnehmerinmit Fälligkeit ab dem Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschuldendes Kunden (Auftraggebers) ein pauschalierter Schadenersatz  in Höhe desvereinbarten Vertragsentgeltes zu, bei Kunden (Auftraggeber) die Unternehmersind unter Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes. Die Geltendmachungeines darüber hinausgehenden Schadens bleibt der Auftragnehmerin unbenommen. Im Falle der Vorauszahlung ist die Auftragnehmerin berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte in voller Höhe zu behalten.


VII.  Allgemeine Bestimmungen

Gerichtsstand: Für sämtliche Streitigkeiten aus dendiesen AGB unterliegenden Verträgen, einschließlich eines Rechtsstreites überdas gültige Zustandekommen eines Vertrages, wird ausschließlich das sachlichnach dem Sitz der Auftragnehmerin örtlich zuständige Gericht vereinbart, essteht der Auftragnehmerin aber frei, den Kunden (Auftraggeber) auch bei einemanderen Gericht zu belangen. Für Verbrauchergeschäfte gilt § 14 KSchG.

Anzuwendendes Recht: Anzuwenden ist österreichisches Recht, dies unter ausdrücklichen Ausschluss der Geltung des InternationalenPrivatrechtes und des UN-Kaufrechts (CISG) samt deren Kollisionsnormen.

Zusätzliche Bestimmungen: Zusätzliche Bestimmungen betreffend derNutzung  von  Dienstleistungen der Auftragnehmerin durch Dritte sowieeine entgeltliche Weitergabe von erbrachten (schriftlichen) Dienstleistungen an Dritte, bedürfen der vorhergehenden  ausdrücklichenschriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

Salvatorische Klausel: Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit demKunden (Auftraggeber) abgeschlossenen Vertrages bzw. der weiterenAuftragsunterlagen, die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellen,oder dieser AGB lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An dieStelle der unwirksamen Bestimmung tritt für Unternehmer eine wirksameBestimmung, die der unwirksamen nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich ambesten entspricht, ohne dass eine der Parteien unverhältnismäßig benachteiligtwird.


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